Per Gesetz gegen Pflegekräftemangel

Verkürzte Ausbildungen und Förderung sollen Berufe in der Altenpflege attraktiver machen. Dazu hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht.

Am 16.1.2013 wurde in Berlin der Entwurf eines Gesetzes gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege beschlossen. Demnach müssen Pflegehelfer mit Vorerfahrung nur eine auf 2 Jahre verkürzte Qualifizierung absolvieren. Eine 3-jährige Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird wieder eingeführt – das Geld fließt also auch für nicht verkürzte Weiterbildungen.

Initiative gegen den Pflegenotstand

Der Fachkräftemangel werde sich verschärfen, wenn nicht gegengesteuert wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Gesetzespläne sind Teil einer umfassenderen Initiative von Bund, Ländern und Verbänden gegen den drohenden Pflegenotstand. Bis 2015 sollen die Ausbildungszahlen jährlich um 10 % gesteigert werden.

Haufe.de online vom 17.1.2013

Altenpflegeausbildung wird gestärkt

Das Kabinett hat heute (16. Januar 2013) ein Gesetz zur Stärkung der Altenpflegeausbildung beschlossen. Damit kann die Bundesagentur für Arbeit bei geeigneten und motivierten Arbeitslosen auch das dritte Ausbildungsjahr finanzieren. Dazu Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:

„Die Altenpflege braucht Menschen, die gut qualifiziert sind. Sie braucht Menschen, die mit großer Begeisterung und Motivation ihren Beruf ausüben. Sie braucht junge Menschen wie auch solche in der Mitte des Lebens,  die bereit sind, sich umschulen zu lassen. Hier helfen wir nun mit der Bundesagentur für Arbeit, den Einstieg in die Altenpflegeausbildung zu erleichtern. Pflegehelfer, die schon eine Vorerfahrung haben, müssen nur eine zweijährige Qualifizierung zur Fachkraft machen, finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit. Und diejenigen, die weiter weg sind von Pflege, die keine Berufserfahrung haben, müssen eine dreijährige Ausbildung durchlaufen – und auch die kann nun von der Bundesagentur für Arbeit voll finanziert werden. Das ist wichtig, denn wir haben viele arbeitsuchende Pflegehelfer, die weiterqualifiziert werden können. Und wir haben unter Arbeitslosen Neueinsteiger, die hoch motiviert sind und das nötige Rüstzeug für eine Zukunft in der Altenpflege mitbringen. Sie verdienen die volle Unterstützung über die dreijährige Ausbildungszeit.“

Pressemitteilung des BMAS vom 16.1.2013

(Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege wurde zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet)

From: Assenheimer Christa <Christa.Assenheimer@arbeitsagentur.de>